AGB: Unsere Ausbildungsbedingungen

(Unter Piloten gilt das „DU“, deswegen sind die Bedingungen so formuliert)

Für die Ausbildung gelten immer unsere aktuellen Ausbildungsbedingungen. Wir behalten uns vor, diese zu ergänzen oder zu ändern.

Gleitschirm- und Drachenfliegen sind Luftsportarten, die – wenn man sie beherrscht – heute als relativ sicher gelten können. Im Ausnahmefall können Situationen auftreten, die dem Piloten erhebliche physische oder psychische Anstrengung abverlangen. Das Restrisiko eines Unfalles besteht – wie in anderen Lebenssituationen.

  1. Voraussetzungen
    a)  Wir können und wollen nur Teilnehmer ausbilden, die körperlich (physisch) und seelisch (psychisch) geeignet sind. Die Prüfung Deiner Eignung können wir - als Nichtmediziner – nur oberflächlich vornehmen. Du musst abschätzen können und bei Bedenken Deinen Haus- oder anderen Arzt danach befragen, ob Bedenken bestehen, an den von uns angebotenen Ausbildungen teilzunehmen. Wenn Du also einen Kurs bei uns buchst, gehen wir erst einmal davon aus, dass die körperlichen und seelischen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das versicherst Du uns durch Deine Unterschrift.
    b)  Sollten wir – als Nichtfachleute – feststellen, dass Du im Moment, für längere Zeit oder überhaupt aus körperlichen, seelischen oder anderen Gründen nicht zum Fliegen geeignet bist, steht es uns zu, Dich zeitlich begrenzt oder ganz auszuschließen. In diesem Fall setzen wir eine Ausbildung erst dann fort, wenn wir von Deiner Fähigkeit als Pilot überzeugt sind oder entsprechende Nachweise (ärztliches Attest o.ä.) erbracht sind, dass Du in der Lage bist, den Anforderungen eines Piloten zu genügen. Längstens jedoch besteht diese Möglichkeit bis Ablauf des 3. Jahres nach Vertragsschluss.
    c)  Deine Ausbildung kann frühestens im Alter von 14 Jahren begonnen werden; wenn Du noch nicht volljährig bist – in Deutschland also unter 18 Jahren – können wir Dich nur ausbilden, wenn eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (also normalerweise der Eltern) vorliegt. Ohne eine solche Zustimmung können wir die Ausbildung nicht beginnen. Eine Ausbildung unter 14 Jahren ist leider nicht möglich (– warte noch ein paar Jahre und freue Dich darauf! Treibe ein wenig Sport und mache Dich fit für das Erlebnis!)
    d)  Du musst den Anordnungen des jeweiligen Fluglehrers oder seines Assistenten unbedingt und sofort Folge leisten. Für Handlungen, die nicht sofort oder sogar entgegen diesen Anweisungen erfolgen, oder Schäden, die deswegen entstehen, haftet die Flugschule nicht. Wenn so ein Fall eintritt, kannst Du von dem Kurs ausgeschlossen werden. Eine – auch teilweise – Rückerstattung der Kursgebühr findet dann nicht statt.
  2. Vertragsschluss
    Mit der Buchung eines Kurses wird ein Vertrag geschlossen. Der jeweilige Vertrag beinhaltet die Ausbildung durch die Flugschule für das jeweilige Themengebiet oder die Praxis. Du wirst dann durch eine geeignete Person in dem Themengebiet unterrichtet, bei der Praxis betreut. Der Vertrag kommt in der Regel zustande, indem eine Buchungsanfrage bestätigt wird. Das Zustandekommen eines Vertrages wird insbesondere dadurch bekräftigt, dass eine Anzahlung geleistet wird, eine Ausbildung begonnen wird, oder sonstige kostenpflichtige Leistungen der Flugschule in Anspruch genommen werden, die nicht ausdrücklich als kostenlos vereinbart sind.Wenn die Buchung eines Kurses oder einer Schulung durch die Flugschule bestätigt ist, wird – abgesehen von anderen Vereinbarungen – eine Anzahlung in Höhe von 100 Euro fällig, die sofort zu leisten ist.
  3. Zahlung
    Gebuchte Leistungen der Flugschule musst Du im Voraus bezahlen. Spätestens zu der angegebenen Frist oder – wenn eine Frist nicht angegeben ist - zu Beginn der jeweiligen Leistung in bar oder durch Nachweis der Überweisung. (Nicht: die bloße Entgegennahme des Überweisungsauftrags durch die Bank). Der Flugschule steht es frei, auch ohne diesen Nachweis die Leistung zu beginnen, die Leistung kann dann jedoch bis zum Eingang des Betrages jederzeit abgelehnt werden.
  4. Durchführung angebotener Leistungen (Kurse)
    Aufgrund der Abhängigkeit von Wetter und Teilnehmerzahlen berechtigt sowohl die Anzahl durchgeführter Starts oder Flüge als auch die Absage eines Kurses wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zur Minderung oder Wandlung. Die Flugschule bietet immer neue Kurse an, in denen die jeweilige Ausbildung nachgeholt werden kann. Wenn Du also Deine Anzahl an Flügen aufgrund von Wetter oder anderen Gründen nicht absolvieren konntest oder die Flugschule einen Kurs absagen musste, weil nicht genügend Teilnehmer vorhanden waren, kannst Du die entsprechende Anzahl der Dir noch fehlenden Flüge im Rahmen einer Teilnahme an einem anderen angebotenen Kurs der Flugschule im Zeitraum von 12 Monaten nachholen. Die Nachholung in einem darüber hinausgehenden Zeitraum musst Du Dir schriftlich von der Flugschule zusagen und bestätigen lassen.
    Die Absage eines Kurses durch die Flugschule wegen zu geringer Teilnehmerzahl berechtigt Dich ebenso wenig wie eine wetterbedingte Unterbrechung, einen Anspruch wegen Minderung oder eine sonstige Forderung an die Flugschule zu stellen. Letzteres dient Deiner Sicherheit, die im Vordergrund steht.
  5. Leistungsstörungen
    a)  Die Flugschule ist auf eine verlässliche Teilnehmeranzahl angewiesen. Daher wird von Dir erwartet, dass eine Hinderung an der Teilnahme rechtzeitig mitgeteilt wird. Wenn Du trotz einer bestätigten Buchung eines Ausbildungstermins ohne Angabe rechtzeitige vorherige Mitteilung nicht erscheinst, wird die entsprechende Gegenleistung gleichwohl fällig und eine erneute Anmeldung erforderlich. Auf anderweitige Regelungen besteht kein Rechtsanspruch, diese erfolgen ggf. ohne Anerkennung einer diesbezüglichen Rechtspflicht aus Kulanz von Seiten der Flugschule.
    b)  Die persönliche Eignung des Piloten – also von Dir – ist nicht von uns abhängig. Solange wir unsere Leistung (im Rahmen unseres Angebots) anbieten, besteht kein Grund, unsere Leistung nicht zu bezahlen. Wenn also persönliche oder sonstige Gründe dafür sprechen, dass Du nicht fliegen willst oder kannst, oder wir Dir verbieten müssen, zu fliegen, rechtfertigt das nicht, dass Du die von uns angebotene Leistung nicht bezahlst.Im Falle vorübergehender Hindernisse ist die Flugschule dann – ohne Anerkennung einer diesbezüglichen Rechtspflicht - gern bemüht, Dir zu einem geeigneten Zeitpunkt ersatzweise Termine zur Nachholung der Leistung anzubieten, auch wenn diese u.U. nicht mehr geschuldet sein sollte.
    c)  Für das Wetter ist die Flugschule nicht verantwortlich. Daher ist keine Haftung der Flugschule für eine eventuelle Anzahl von Flügen am jeweiligen Flugort herzuleiten. Gleichwohl ist die Flugschule bemüht, Dir eine maximale Anzahl von Flügen zu ermöglichen.
  6. Haftung
    Die Flugschule haftet Dir gegenüber nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Fluglehrerhaftpflichtversicherung, Deckungssumme 1.500.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadenereignis). Sollte das Gesetz eine weitergehende Haftung vorsehen, die nicht ausgeschlossen werden kann, haftet die Flugschule auch insoweit. Eine weitergehende Haftung wird abgelehnt.
    Eine Haftung für Angestellte, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist ebenfalls insoweit ausgeschlossen, wie das Gesetz einen Haftungsausschluss nicht verbietet.
    Die Flugschule hat die benutzten Fluggeräte ordnungsgemäß versichert. Alle hierdurch abgesicherten Schäden übernimmt die Flugschule (bzw. die Versicherung). Hiermit werden in der Regel solche Schäden abgedeckt, die das Fluggerät gegenüber Dritten verursacht (Halterhaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme von 1.5 Mio). Eine weitergehende Haftung durch die Flugschule wird nur übernommen, sofern diese – trotz obenstehender Haftungsausschlüsse - rechtskräftig festgestellt ist.
    Über die genannten, bestehenden Versicherungen hinaus kannst Du auf eigene Kosten auch noch eine Flugunfallversicherung abschließen.
    Für Beschädigungen, die von Dir an Fluggeräten oder anderen flugschuleigenen Ausrüstungen verursacht werden oder zu vertreten hast, haftest Du der Flugschule gegenüber.
  7. Der Sitz der Flugschule ist – unabhängig von der Ausbildung – 13597 Berlin. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt der Sitz der Flugschule als Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand.
    Der Ausbildungsort (Leistungserbringung durch die Flugschule) ist - abgesehen von entsprechenden Reisen oder Flugsafaris (für die zusätzlich unsere Reisebedingungen gelten) - der Flugplatz „Altes Lager“ bei Jüterbog / Brandenburg und die in unserer DHV-Flugschulzulassung eingetragenen Fluggelände. Dispositionen, die Du triffst (z.B. Verlegung des Wohnsitzes) oder für die Du verantwortlich bist (Verschlechterung des Gesundheitszustandes) können wir nicht beeinflussen. Wenn Dir dadurch die Inanspruchnahme unserer Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich wird, bleibt dies ohne Einfluss auf die mit uns vereinbarte Gegenleistung (Bezahlung), da wir weiterhin bereit sind, diese zu erbringen.
  8. Nebenabreden – insbesondere die Abbedingung der Schriftform – musst Du schriftlich zu treffen. Sollten eine oder mehrere Bedingungen des Vertragen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Abrede soll diejenige Vereinbarung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Abrede am nächsten kommt und wirksam vereinbar ist, hilfsweise das Gesetz. Gleiches soll für etwaige Lücken des Vertrages gelten.